Nachhaltige Doppelnutzung: Photovoltaik trifft Landwirtschaft
Im Mittelpunkt der Planung stand die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik und Landwirtschaft“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Geplant ist eine Freiflächen-Photovoltaikanlage, bei der die landwirtschaftliche Nutzung – z. B. durch Schafbeweidung – parallel erhalten bleibt. Damit verbindet das Projekt Energieerzeugung mit ökologisch verträglicher Flächennutzung.
Fachlich fundierte Planung
Die BPM Ingenieurgesellschaft mbH erstellte zu Beginn eine Potenzialflächenanalyse, um geeignete Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet zu identifizieren. Auf dieser Basis wurde der qualifizierte Bebauungsplan entwickelt und gleichzeitig die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchgeführt.
Umweltgerecht und transparent
Ein integrierter Umweltbericht mit Artenschutzfachbeitrag bewertete die Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Unvermeidbare Eingriffe wurden naturschutzfachlich bilanziert und durch geeignete Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 3 und § 4 BauGB war integraler Bestandteil des Verfahrens. Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden sorgfältig dokumentiert und in die Planung einbezogen.
Fazit
Mit dem Bebauungsplan „Solarpark Spechtritz“ schafft die Stadt Rabenau die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein zukunftsweisendes Energieprojekt. Wir freuen uns, dieses Vorhaben von der Analyse bis zur Planreife maßgeblich begleitet zu haben.