Die Bundesregierung hat am 16. September 2022 die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – kurz EnSimiMaV zur Steigerung der Energieeffizienz beschlossen und damit den hydraulischen Abgleich für Gaszentralheizsystem ab 01. Oktober 2022 zur Pflicht werden lassen.
Für folgende Wohn- und Nichtwohngebäude muss dieser durchgeführt werden:
- Bis zum 30. September 2023: Nichtwohngebäude ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche oder Wohngebäude mit mindestens zehn Wohneinheiten
- Bis zum 15. September 2024: Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten
Der Abgleich entfällt, wenn:
- das Heizsystem in der aktuellen Konfiguration bereits hydraulisch abgeglichen wurde
- innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag ein Heizungstausch oder eine Wärmedämmung von mindestens 50 Prozent der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes bevorsteht oder
- das Gebäude innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag umgenutzt oder stillgelegt werden soll
Mithilfe eines von uns erstellten 3D-Modells unterstützen wir Sie im kompletten Berechnungsprozess und können somit alle Anforderungen für den hydraulischen Abgleich erfüllen. Die Bearbeitung erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sodass Ihnen kein Zeitverlust durch einen Vorort-Termin entsteht.
Sie können uns gerne Ihre Anfrage per Mail, info[at]kpi-ingenieure[.]de, zusenden oder sich telefonisch unter der +49 30 1208355 10 mit uns in Verbindung setzen.