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KPI: Hydraulischer Abgleich für Gaszentralheizsysteme

Seit 01. Oktober 2022 Pflicht – Wir bieten Heizlastberechnungen nach DIN EN 12831:2017-09 in Verbindung mit DIN/TS 12831-1 : 2020-4 an.

Die Bundesregierung hat am 16. September 2022 die  Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – kurz EnSimiMaV zur Steigerung der Energieeffizienz beschlossen und damit den hydraulischen Abgleich für Gaszentralheizsystem ab 01. Oktober 2022 zur Pflicht werden lassen.

Für folgende Wohn- und Nichtwohngebäude muss dieser durchgeführt werden:

  • Bis zum 30. September 2023: Nichtwohngebäude ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche oder Wohngebäude mit mindestens zehn Wohneinheiten
  • Bis zum 15. September 2024: Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten

Der Abgleich entfällt, wenn:

  • das Heizsystem in der aktuellen Konfiguration bereits hydraulisch abgeglichen wurde
  • innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag ein Heizungstausch oder eine Wärmedämmung von mindestens 50 Prozent der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes bevorsteht oder
  • das Gebäude innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag umgenutzt oder stillgelegt werden soll

Mithilfe eines von uns erstellten 3D-Modells unterstützen wir Sie im kompletten Berechnungsprozess und können somit alle Anforderungen für den hydraulischen Abgleich erfüllen. Die Bearbeitung erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sodass Ihnen kein Zeitverlust durch einen Vorort-Termin entsteht.

Sie können uns gerne Ihre Anfrage per Mail, info[at]kpi-ingenieure[.]de, zusenden oder sich telefonisch unter der +49 30 1208355 10 mit uns in Verbindung setzen.